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Bekämpfung der Leiharbeit
Erster Schritt
Durchsetzung von Equal Pay statt Lohndumping per Tarifvertrag

Rückantwort auf das Schreiben vom 16.12.2019 vom DGB-BV
(Antwort auf den Flyer vom 25.11.2019
bzw. auf die Email vom 11.12.2019)

10. Januar 2020

Lieber Kollege Körzell,

vielen Dank für Deine Antwort am 16.12.2019 auf unsere Zuschrift vom 11.12.2018!

Die bisherige Bilanz der Einigungen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) in Bezug auf den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist aus Arbeitnehmerperspektive katastrophal:
Die Abschlüsse bedeuten Monatseinkünfte für in Leiharbeit Beschäftigte, die um bis zu 40 Prozent unter denen der Stammbelegschaften bei vergleichbarer Arbeit liegen. Auf der Homepage des DGB selbst ist zu lesen, dass Monatsentgelte in der Leiharbeit, entsprechend den bisher gültigen Tarifen für Leiharbeitsbeschäftigte um rund 600 Euro/Monat niedriger als die von Stammbeschäftigten liegen.

Als Verhandlungsführer der DGB-Tarifgemeinschaft teiltest Du uns nun mit Deinem Schreiben vom 16.12.19 zwischen den Zeilen mit, dass Du wieder einen Tarifvertrag zur Leiharbeit zustande kommen lassen wolltest. Inzwischen liegt ein Verhandlungsergebnis vom 20.12.19 (also vier Tage nach Deinem Schreiben) vor, dessen Erklärungsfrist bis zum 12. Februar 2020 läuft. Dieses Verhandlungsergebnis bedeutet mit seiner Laufzeit von drei Jahren eine Entgeltanhebung für LeiharbeiterInnen von je rund drei Prozent pro Jahr. Es liegt also ungefähr in der Größenordnung, wie Tarife ordentlicher Branchen im Schnitt pro Jahr wachsen. Uns leuchtet nicht ein, wie Du jemals mit dieser Methode die klaffende Lücke zwischen dem Entgelt der LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaften von rund 600 Euro pro Monat schließen willst.
Offenbar versuchst Du das auch gar nicht. Stattdessen lenkst Du die Aufmerksamkeit auf andere Themen:

Bei all den durch Tarifabschlüsse erst entstehenden Nachteilen für Leiharbeitnehmer möchten wir abschließend noch nachfragen, ob Du kein Problem beim Zustandekommen der Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem BAP e.V. sowie dem iGZ e.V. siehst. Denn Du selbst bist einerseits Verhandlungsführer für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit, also für die Arbeitnehmerseite. Gleichzeitig bist Du Aufsichtsratsvorsitzender des Berufsfortbildungswerks Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), welches die „weitblick - personalpartner GmbH“, also eine Leiharbeitsfirma, als Tochter besitzt.

Mit kollegialen Grüßen

i.A. des Bündnisses gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen durch die Unternehmen

Edgar Schu

Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP)
KLARtext e.V.
Labournet Germany
Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
BAG Prekäre Lebenslagen
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO)
"25 Kollegen, Vertrauensleute und Betriebsräte des Bremer Mercedes Werk"
Tacheles e.V.
Erwerbslosen Forum Deutschland
Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB)
Allgemeines Syndikat Halle/Saale, FAU - Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union
Die kämpferische Basisgewerkschaft FAU Leipzig
Attac Halle
Dr. Rolf Geffken, Kanzlei RAT & TAT, Fachanwalt und Autor für Arbeitsrecht, Hamburg

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