Am 16. Mai 2017 erfolgte in der Sendung "Die Anstalt" eine Aufforderung sich
an Prof. Dr. Wolfgang Däubler zu wenden,
wenn Leiharbeiter beabsichtigen
gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen bei ihren Leiharbeitsfirmen
einzuklagen.
Ziel ist es per Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs den Gesamtschutz
von Beschäftigten in der Leiharbeit wiederherzustellen,
denn Tarifverträge in
der Leiharbeit öffneten seit Jahren den Weg den Grundsatz Equal Pay und Equal
Treatment zu umgehen.
Das AÜG (ArbeitnehmerÜberlassungsGesetz) schuf 2002 die
rechtliche Basis für die Schaffung von Dumpinglohntarifen,
denen die zuerst die
gelben Gewerkschaften zustimmten, später auch der DGB.
Mittlerweile ist die
Nichttariffähigkeit der gelben Gewerkschaften geklärt,
dennoch verhindern
Tarifverträge der DGB-Tarifkommission die Durchsetzung des Equal Pay-
Grundsatzes für die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche.
Die Durchsetzung vor Gericht ist
langwierig, über viele Instanzen hinweg wehren sich die Leiharbeitsfirmen und
auch Gerichte.
In den einigen Fällen konnten die Forderungen durchgesetzt
werden, aber meist ohne Urteil,
sondern durch indirekte Ankennung der
Forderungen zur Vermeidung eines Urteils einer höheren Instanz.
Leider
nutzen Leiharbeiter nicht rechtzeitig genug ihre wenigen Rechte
und die
Machenschaften ihrer Ausbeuter verunsichern sie
und machen sie formal rechtlos,
häufig allein schon, weil sie zu spät beginnen ihre Rechte wirksam einzufordern
und mit dern erforderlichen Nachweisen.
Die Kampagne ist geeignet, um
Leiharbeitern das ihnen zustehende Entgelt zu erkämpfen, leider nur nach dem
geltenden Recht des Kapitals.
Ob ein Europäischer Gerichtshof Forderungen der
Arbeiter nachkommen wird ist fraglich,
wenn Gewerkschaften die Marktwirtschaft
und nur die Rechte ihrer Sozialpartner anerkennen
und nicht Forderungen ihrer
Mitglieder und ihrer Klasse formulieren und durchsetzen wollen.
Kampagne bei LabourNet Germany
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