Lieber Kollege Körzell,
vielen Dank für Deine Antwort am 16.12.2019 auf unsere Zuschrift vom 11.12.2018!
Die bisherige Bilanz der
Einigungen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit mit dem Bundesarbeitgeberverband
der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) in Bezug auf den Grundsatz „Gleicher Lohn für
gleiche Arbeit“ ist aus Arbeitnehmerperspektive katastrophal:
Die Abschlüsse
bedeuten Monatseinkünfte für in Leiharbeit Beschäftigte, die um bis zu 40
Prozent unter denen der Stammbelegschaften bei vergleichbarer Arbeit liegen. Auf
der Homepage des DGB selbst ist zu lesen, dass Monatsentgelte in der Leiharbeit,
entsprechend den bisher gültigen Tarifen für Leiharbeitsbeschäftigte um rund 600
Euro/Monat niedriger als die von Stammbeschäftigten liegen.
Als Verhandlungsführer der
DGB-Tarifgemeinschaft teiltest Du uns nun mit Deinem Schreiben vom 16.12.19
zwischen den Zeilen mit, dass Du wieder einen Tarifvertrag zur Leiharbeit
zustande kommen lassen wolltest. Inzwischen liegt ein Verhandlungsergebnis vom
20.12.19 (also vier Tage nach Deinem Schreiben) vor, dessen Erklärungsfrist bis
zum 12. Februar 2020 läuft. Dieses Verhandlungsergebnis bedeutet mit seiner
Laufzeit von drei Jahren eine Entgeltanhebung für LeiharbeiterInnen von je rund
drei Prozent pro Jahr. Es liegt also ungefähr in der Größenordnung, wie Tarife
ordentlicher Branchen im Schnitt pro Jahr wachsen. Uns leuchtet nicht ein, wie
Du jemals mit dieser Methode die klaffende Lücke zwischen dem Entgelt der
LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaften von rund 600 Euro pro Monat
schließen willst.
Offenbar versuchst Du das auch gar nicht. Stattdessen
lenkst Du die Aufmerksamkeit auf andere Themen:
Du teiltest uns mit,
dass es im Interesse der LeiharbeiterInnen sein solle, ihnen in
verleihfreien Zeiten einen Mindestschutz zukommen zu lassen.
Wir
vermuten, dass die Verluste, die sie in den Überlassungszeiten, also während
der Arbeitseinsätze im Entleihbetrieb, haben, größer sind, als die Vorteile,
die ihnen die Tarifverträge in den verleihfreien Zeiten schaffen können.
Das Argument der verleihfreien Zeiten schlägt nach hinten aus, denn Du
verabschiedest Dich so vom Ziel gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dieses
durchzusetzen, würde ja nach Deiner Meinung und der des DGB-Bundesvorstandes
zu erheblichen Lohneinbußen für LeiharbeiterInnen in verleihfreien Zeiten
führen. Wenn das so ist, dann sollte der DGB die Tarifverträge für
Leiharbeit aber nicht als Schritt zum Ziel "gleicher Lohn für gleiche
Arbeit" ausgeben.
Du nennst noch ein
zweites "Argument": Die Gleichheit müsse angeblich auf dem Wege von
Tarifverhandlungen angestrebt werden, da sie mit Gerichtsprozessen, in denen
festgestellt wird, welchen vergleichbaren Beschäftigten die einzelnen
LeiharbeiterInnen nun gleichgestellt werden sollen, nur schwer durchgesetzt
werden könne. Das Problem der Einstufung sei so schwierig, dass man lieber
im Interesse der LeiharbeiterInnen Tarifverträge abschließe, die bis zu 40
Prozent geringere Löhne einschließen.
Die DGB-Gewerkschaften verbauen
LeiharbeiterInnen also final jegliche Chance, „gleichen Lohn für gleiche
Arbeit“ auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durchzusetzen.
Bei all den durch Tarifabschlüsse erst entstehenden Nachteilen für Leiharbeitnehmer möchten wir abschließend noch nachfragen, ob Du kein Problem beim Zustandekommen der Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem BAP e.V. sowie dem iGZ e.V. siehst. Denn Du selbst bist einerseits Verhandlungsführer für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit, also für die Arbeitnehmerseite. Gleichzeitig bist Du Aufsichtsratsvorsitzender des Berufsfortbildungswerks Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), welches die „weitblick - personalpartner GmbH“, also eine Leiharbeitsfirma, als Tochter besitzt.
Mit kollegialen Grüßen
i.A. des Bündnisses gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen durch die Unternehmen
Aktionsbündnis
Sozialproteste (ABSP)
KLARtext e.V.
Labournet Germany
Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
BAG Prekäre Lebenslagen
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO)
"25 Kollegen, Vertrauensleute und
Betriebsräte des Bremer Mercedes Werk"
Tacheles e.V.
Erwerbslosen Forum
Deutschland
Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB)
Allgemeines Syndikat
Halle/Saale, FAU - Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union
Die kämpferische
Basisgewerkschaft FAU Leipzig
Attac Halle
Dr. Rolf Geffken, Kanzlei RAT &
TAT, Fachanwalt und Autor für Arbeitsrecht, Hamburg
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