Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit
Dokumentation unseres Briefes an den DGB-Bundesvorstand
und die zuständige Tarifkommission Leiharbeit
Empfänger: DGB-Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit
4 Mitglieder geschäftsführender Bundesvorstand
Reiner Hoffmann
Elke Hannack
Annelie Buntenbach
Stefan Körzell
Vorsitzende der 8 Einzelgewerkschaften
Robert Feiger (ig bau.de)
Michael Vassiliadis (ig bce)
Alexander Kirchner (evg)
Marlis Tepe (gew)
Jörg Hofmann (ig metall)
Guido Zeitler (ngg)
Oliver Malchow (gdp)
Frank Bsirske (ver.di)
Vorsitzende der 9 DGB-Bezirke mit beratender Stimme
Martin Kunzmann (Bezirk Baden-Württemberg)
Matthias Jena
(Bezirk Bayern)
Christian Hoßbach (Bezirk Berlin-Brandenburg)
Michael
Rudolph (Bezirk Hessen-Thüringen)
Mehrdad Payandeh (Bezirk
Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt)
Uwe Polkaehn (Bezirk Nord)
Anja
Weber (Bezirk Nordrhein-Westfalen)
Dietmar Muscheid (Bezirk
Rheinland-Pfalz/Saarland)
Eugen Roth (Bezirk Rheinland-Pfalz/Saarland)
Markus Schlimbach (Bezirk Sachsen)
Ansprechpartner der zuständigen Tarifkommission
Stefan Körzell (dgb)
Juan-Carlos Rio Antas (ig metall)
Markus Nöthen
(ver.di)
Andreas Müller (evg)
Text der Email vom 11.12.2018, 14:07
Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Bundesvorstand des DGB,
liebe Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der für Leiharbeit zuständigen
Tarifkommissionen der Einzelgewerkschaften,
im Auftrag der unterzeichnenden Organisationen sende ich das Schreiben im Anhang.
Mit kollegialen Grüßen,
i.A. Edgar Schu
Entlohnung der Leiharbeiterinnen und -arbeiter
Liebe Kolleginnen und
Kollegen vom Bundesvorstand des DGB,
liebe Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner der für Leiharbeit zuständigen Tarifkommissionen der
Einzelgewerkschaften,
als Unterzeichnende, die sich sämtlich seit vielen
Jahren mit den Hartz-Gesetzen und Lohndumping im Allgemeinen beschäftigen,
sehen wir die empörende Schlechterstellung bei der Entlohnung der
Leiharbeiterinnen und -arbeiter.
Rund eine Million Kolleginnen und
Kollegen arbeiten heute in Leiharbeit.
Sehr viele von ihnen bekommen für die
Arbeit in den jeweiligen Betrieben der Entleiher einen geringeren Lohn als die
Stammbeschäftigten im gleichen Betrieb.
Dies erhöht den Druck auf die Löhne
der Stammbeschäftigten und spaltet die Lohnabhängigen im selben Betrieb.
Im Gesetz zur Leiharbeit steht aber doch:
„Der Verleiher ist verpflichtet,
dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im
Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers
geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu
gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).“
§ 8 (1) Satz 1 AÜG.
Und im § 8 (2) AÜG
steht, dass von den Gewerkschaften dazu Tarifverträge abgeschlossen werden
können.
Wir haben uns mit dieser Materie auseinandergesetzt und kommen nach
unseren Überprüfungen zu dem einfachen Ergebnis:
Die bestehenden Tarifverträge
zwischen den DGB-Gewerkschaften und den beiden Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP
setzen das Ziel des § 8 (1) Satz 1 AÜG außer Kraft und fördern Lohndumping.
Die
DGB-Gewerkschaften sollten daher sämtliche Tarifverträge zur Leiharbeit
unverzüglich ordnungsgemäß kündigen.
Denn dann werden für alle Leiharbeiterinnen
und -arbeiter die im § 8 (1) beschriebenen Bedingungen ohne Einschränkung
Gültigkeit erhalten.
Mit kollegialen Grüßen
Absender
Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP)
KLARtext e.V.
Labournet Germany
Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne
BAG Prekäre Lebenslagen
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO)
"25
Kollegen, Vertrauensleute und Betriebsräte des Bremer Mercedes Werk"
Tacheles e.V.
Erwerbslosen Forum Deutschland
Soziale Bewegung Land
Brandenburg (SBB)
Allgemeines Syndikat Halle/Saale, FAU - Freie
Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union
Die kämpferische Basisgewerkschaft FAU
Leipzig
attac (Ortsgruppe Halle)
Dr. Rolf Geffken, Kanzlei RAT & TAT, Fachanwalt und
Autor für Arbeitsrecht, Hamburg
Schreiben im Anhang als
PDF
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